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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vogelanger 2
82319 Starnberg
Postfach 1663
82306 Starnberg