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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
            Grafenauer Str. 44
            
            94078 Freyung
        
                Postfach 1311
                
                94075 Freyung