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Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Gemeinde Nersingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen

Postanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen