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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern
Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern