Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen