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Zweck der Förderung ist die Vergrößerung des Angebots an Verwaltungsleistungen, die bayerische Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände als Online-Dienste anbieten. Online-Dienste sind digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Onlinezugangsgesetzes (OZG), elektronische Behördendienste im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sowie Verwaltungsverfahren im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayEGovG.
Gegenstand der Förderung sind Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren einschließlich Anbindung der Online-Dienste an das BayernPortal.
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähig sind die die Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren sowie gegebenenfalls Lizenzkosten für maximal zwei Jahre. Ausgaben für Lizenznutzung werden nur als Einmalzahlung berücksichtigt. Darüber hinausgehende laufende Leistungen für zum Beispiel Pflege, Wartung, Weiterentwicklung zählen nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zuwendungsempfänger, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, beträgt der Fördersatz 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde, je Landkreis und je Bezirk beträgt 20.000 Euro.
Eine Förderung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines Zuwendungsantrags bei der Bewilligungsbehörde begonnen wurden. Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung des Online-Dienstes.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung muss bei der Regierung von Unterfranken mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden (siehe unter "Online-Verfahren").
Das Förderprogramm läuft bis zum 30. September 2023. Förderanträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass sie noch während der Laufzeit des Förderprogramms verbeschieden werden können.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser.