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Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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und

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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ausländerwesen:

Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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86633 Neuburg a.d.Donau

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