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Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

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