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Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.
Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.
Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.
Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.
Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie
Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.
als Kopie oder Foto
Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.
Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen.
für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind
Bescheinigung des Arbeitgebers:
Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwaltungsgerichtliche Klage