Logo Bayernportal

Handwerksrecht; Informationen zu Ordnungswidrigkeiten

Das Handwerksrecht ist in der Handwerksordnung geregelt. Dort finden sich u.a. Bestimmungen zu Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung im Handwerk und zu den Aufgaben der Handwerksorganisationen. Die Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten sind gesondert geregelt.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.