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Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Basiskontoantrag ab, unterstützt es Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt es ein unangemessenes Entgelt? Dann können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Unternehmen wie Banken, Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Sie können bei der BaFin Beschwerde einreichen, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat.
Öffnung eines Basiskontos:
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen ein Basiskonto anbieten oder Ihnen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Möchten Sie zudem, dass die BaFin Ihnen hilft, Ihren Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.
Kontowechsel:
Das ZKG verpflichtet die Unternehmen auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommt Ihr Finanzdienstleister seiner Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden.
Entgelt-Forderung:
Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG vor allem marktüblichen Entgelte und das Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers zu berücksichtigen.
Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.
Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.
Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsverfahren. Sie können die Durchführung eines Verwaltungsverfahrend bei der BaFin beantragen, wenn Sie nicht bereits aus denselben Gründen gerichtlich Klage erhoben haben.
Sie können eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Sie können ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Für Beschwerden rund um die Themen Basiskonto, Kontenwechselhilfe und Entgelttransparenz können Sie sich an die BaFin wenden.
Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.
Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich oder mit Hilfe des Onlineformulars der BaFin beantragen.
Eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.
Ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin zu beantragen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.
Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut beantragen.