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Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude entscheiden, können Sie eine Förderung der Energieberatung beantragen.
Eine Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kommune aufzudecken. Dadurch können Sie Ihre laufenden Betriebskosten senken.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 10.000 für folgende Maßnahme bekommen:
in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Kommune zu untersuchen und konkrete Energieeinsparpotenziale herauszufinden.
Keine Förderung bekommen Sie:
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich wie folgt:
Modul 1 (Energieaudit nach DIN EN 16247):
Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599):
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch EUR 8.000. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung):
Förderfähige Kosten sind:
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der einen Teil der Kosten deckt. Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Energieberatung abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie nachweisen,
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das BAFA.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweise:
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen.
Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Beratung abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie, oder von Ihnen bevollmächtigte Energieberaterinnen oder Energieberater, müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Abgabe: keine
• Antragstellung:
• Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
• Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums