Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Johann-Justus-Weg 147 a
26127 Oldenburg
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26127 Oldenburg
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.
Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:
Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
keine
Wenn Sie das deutsche Kulturerbe in Osteuropa erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Als Archiv, Bibliothek, Hochschule oder andere Einrichtung, die schriftliches Kulturgut verwahrt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte beantragen.
Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.