Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Meldung als Verbraucherin oder Verbraucher
Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher nach der Anwendung von Kosmetikprodukten eine negative Auswirkung auf Ihre Gesundheit feststellen, können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch Ausfüllen dieses Formulars informieren.
Das Formular fragt Schritt für Schritt die relevanten Informationen ab, um den Fall bestmöglich zu beurteilen.
Neben der Meldung über das Bundesportal, können Sie sich auch direkt an folgende Stellen wenden:
Sogenannte unerwünschte Wirkungen (UE) von Kosmetik können zum Beispiel sein:
Unerwünschte Wirkungen können unter anderem durch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige Unverträglichkeiten ausgelöst werden.
Informationen über die unerwünschten Wirkungen können folgende Personen weitergeben:
Meldung als Unternehmen
Wenn Sie als Unternehmen, das Kosmetik herstellt, importiert oder handelt, von unerwünschten Wirkungen erfahren, müssen Sie:
Ihre Meldung ermöglicht es, die zuständigen Behörden und Firmen schnell zu informieren, um unter Umständen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel durch Maßnahmen wie
zu schützen.
Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um aufgetretene unerwünschte Wirkungen und Gesundheitsschäden von Kosmetika zu melden.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie Ihre Meldung auf unterschiedliche Weise melden:
Als Hersteller, Importeure oder Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen schriftlich per E-Mail oder Post mit dem Meldeformular A an die zuständige Behörde übermitteln:
Als Hersteller, Importeur oder Handelsunternehmen mit Sitz im Ausland können Sie Ihre Meldung über ernste unerwünschte Wirkungen im Online-Verfahren, per E-Mail oder Post an das BVL übermitteln:
Die für Kosmetik zuständige Behörde in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die zuständige Behörde kontaktiert Sie bei Bedarf zu Rückfragen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert, wenn notwendig, die Behörden in den weiteren EU-Mitgliedstaaten, um Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit zu schützen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Handel, Hersteller oder Importeure müssen ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetik unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde melden, spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Kenntnis.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leitet die Meldung innerhalb von 20 Werktagen weiter.
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
Kosmetische Mittel, die Sie erstmalig auf dem europäischen Markt bereitstellen wollen, müssen Sie vorher über das Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal, CPNP) der Europäischen Kommission mitteilen.