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Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 51 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration

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