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Wenn Sie in die Modernisierung oder Verbesserung von Kinos oder in Kinoneubauten investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt mit ihrer Förderung die Kinobetreiber und deren Kinos in Deutschland. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach dem Projektprinzip, die dem Strukturerhalt beziehungsweise der Strukturverbesserung dient. Zudem werden Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Kinos sowie das digitale Equipment für Audiodeskription und/oder Untertitel gefördert. Weiterhin können Förderhilfen für die betriebswirtschaftliche Beratung von Kinos, für die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen sowie die regelmäßige Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino beziehungsweise originäre Kurzfilmprogram¬me beantragt werden. Für folgende Maßnahmen können Sie Förderung bei der Filmförderanstalt (FFA) beantragen:
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Kinoförderung.
Der Antrag ist digital über die FFA-Webseite zu stellen, zusätzlich ist der unterzeichnete Antrag per Post einzureichen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweis:
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind separat als eigenständige Anträge einzureichen.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie für die Auszahlung einreichen:
Sie müssen den Antrag online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einreichen.
keine
Hinweis:
Die Antragstellung sollte je nach Einreichfrist 10 bis 12 Wochen vor der Sitzung der Kommission für Kinoförderung erfolgen. Die Sitzungstermine werden auf der Internetseite des FFA bekanntgegeben. Liegt der Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid, muss ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Darlehenshöhe. Die Höchstlaufzeit liegt bei 10 Jahren.
Wenn Sie in Ihrem Kino Filme zeigen, müssen Sie Ihren Umsatz- und Besucherzahlen melden und ab einem bestimmten Umsatz eine Filmabgabe bezahlen.
Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.