Logo Bayernportal
- kein Ort -

Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Landgerichte
Mehr zur Behörde
Stand: 30.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz