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Wenn Sie einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland haben, können Sie eine offizielle Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen.
This form can be submitted electronically (e.g. via a secure contact form using your user account with login via the electronic ID function or the ELSTER certificate) or handwritten and signed in paper form to the responsible authority.
Einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland können Sie in Deutschland bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (BQFG).
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung wird Ihr Ausbildungsabschluss mit einem bestimmten deutschen Ausbildungsabschluss verglichen. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.
Der Bescheid macht Ihren ausländischen Ausbildungsabschluss für Arbeitgeber transparent und erhöht so Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Für Fachkräfte im Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz ist ein Anerkennungsverfahren meistens Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Es gibt rund 350 staatlich anerkannte Aus- und Forbildungsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Eine Liste dieser Abschlüsse finden Sie z. B. auf der Website der IHK FOSA.
Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss identifizieren. Dieser deutsche Ausbildungsabschluss muss zu Ihrem Ausbildungsabschluss passen. Deswegen ist eine genaue Beratung wichtig, bevor Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) in Nürnberg. Diese ist in Bayern zentral für Gleichwertigkeitsfeststellung zuständig.
Die Antragstellung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, auch aus dem Ausland können Anträge gestellt werden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in Deutschland können Sie für Fachkräfte aus Drittstaaten ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Sie beantragen das Verfahren mit der Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Firmensitz in Deutschland. In diesem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird u.a. die Verfahrensdauer der Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK verkürzt. Es fallen zusätzliche Gebühren in Abhängigkeit vom konkreten Aufwand für das beschleunigte Fachkräfteverfahren an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Portalen Make It In Germany sowie Anerkennung in Deutschland.
For the accelerated procedure:
Further documents may be requested in the course of the recognition procedure. This is usually due to country-specific features of your training.
If your documents are not available in German, you must submit German translations of your documents. The translations must be made by translators who are publicly appointed or sworn translators.
Documents in English do not have to be translated.
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung zusammen mit allen notwendigen Dokumenten geht bei der zuständigen IHK FOSA ein. Diese prüft die Gleichwertigkeit des Ausbildungsabschlusses:
Für das reguläre Verfahren: 100 Euro – 600 Euro abhängig vom konkreten Aufwand
Diese Kosten müssen Sie als Antragssteller selbst tragen. Zusätzlich können Ihnen persönlich weitere Kosten entstehen (z. B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.
Die zusätzlichen Kosten für das beschleunigte Verfahren in Höhe von 411 Euro trägt der Arbeitgeber.
Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die IHK FOSA informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.
Wenn Sie gegen die Entscheidung der IHK FOSA rechtlich vorgehen möchten: Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Im regulären Verfahren:
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren:
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Behörde, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
In order to be optimally prepared for a recognition procedure at a recognition body, it is strongly recommended that you seek advice from a recognition counseling center beforehand.
If you have obtained a qualification abroad in a profession that is regulated by state law in Bavaria, you can have it recognized. Recognition can give you better opportunities on the Bavarian job market.
You can apply for recognition of an industrial-technical and commercial profession that is not regulated in Bavaria.
If you would like to work permanently in Bavaria in a specific socio-educational and social care profession, you can apply for recognition of your foreign qualification.