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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Ansprechpartner - Stadt Erbendorf

Vorzimmer/Gewerbeamt/Fundamt

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