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Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schulstr. 12
86637 Wertingen
Postfach 1224
86635 Wertingen