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Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf
Hugenottenplatz 8
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