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Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
und
13:45 Uhr - 16:00 Uhrund
13:45 Uhr - 16:00 Uhrund
13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Weiler 16
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