Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrGerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.
Am Kellerberg 2A
84109 Wörth a.d.Isar
Am Kellerberg 2A
84109 Wörth a.d.Isar