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Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.