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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). 

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 108 - Melde- und Ausweiswesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Gewerbe

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