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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Gemeinde Stephanskirchen

Stand: 01.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus