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Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
Zusätzlich vergibt der BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.
Von den Jurys ausgewählte Filme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:
Preis für den besten mittellangen Film: 20.000 EUR Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat KM 55 bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
Weitere Voraussetzungen:
Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:
Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.
Vorschlag online einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Vorschläge bis zum 01.06. des Jahres einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Als inhabergeführte Buchhandlung, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben.
Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.
Als unabhängiger Verlag mit außergewöhnlichem verlegerischem Profil können Sie sich für den Deutschen Verlagspreis bewerben.
Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.