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Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Landwirt/-in, Tierwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswirtschafter/-in) bestätigen lassen.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird. Für Betriebe wird damit transparent, welche Qualifikationen Bewerberinnen bzw. Bewerber aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.

Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) können alle Personen stellen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Beruf erlernt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)
  • Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung

  • Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
    • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
    • Beglaubigte Kopie des Identitätsausweises (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis über im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss, ggf. mit Ausbildungsinhalten (z. B. Stundentafel, Lehrplan)
      Der Nachweis muss im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Bei einer Unterlage in nichtdeutscher Sprache ist die Übersetzung beizufügen, die von einem staatlich geprüften oder öffentlich bestellten und beeideten Dolmetscher oder Übersetzer bestätigt ist.
    • Sonstige Befähigungsnachweise
      Die Nachweise müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Bei allen Unterlagen in nichtdeutscher Sprache sind Übersetzungen beizufügen, die von einem staatlich geprüften oder öffentlich bestellten und beeideten Dolmetscher oder Übersetzer bestätigt sind.
    • Nachweis über relevante Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnis, Arbeitsbuch)
      Der Nachweis muss im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Bei einer Unterlage in nichtdeutscher Sprache ist die Übersetzung beizufügen, die von einem staatlich geprüften oder öffentlich bestellten und beeideten Dolmetscher oder Übersetzer bestätigt ist.
    • Nachweis, dass in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden soll (z. B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbständiger Tätigkeit).
      Diese Nachweispflicht entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und für Personen mit Wohnort in EU/EWR/Schweiz.

Hierfür muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung  gestellt werden. Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und einem deutschen Berufs- oder Fortbildungsabschluss wie z. B. einer Meisterprüfung bestehen. Hauptkriterium für den Vergleich sind Ausbildungsdauer und -inhalte sowie nachgewiesene Berufspraxis in dem Referenzberuf. Sofern Dokumente nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, können weitere Angaben in einem ergänzenden Fragebogen erfolgen. Nach der Prüfung wird ein formaler Bescheid erstellt, welcher Auskunft gibt, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf ganz, teilweise oder nicht entspricht.

Für welche Aus- und Fortbildungen die Landwirtschaftskammer Niedersachen zuständig ist, sehen Sie auf der oben verlinkten Homepage.

Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. Für die Feststellung von Gleichwertigkeiten (nach BQFG) wird eine Gebühr von 450,- € erhoben. Diese ist vor der Erstellung des Bescheids zu entrichten und kann bei deutlichem Mehraufwand der Bearbeitung (z.B. bei Täuschungsversuchen) bis zu 600,- € betragen.

Stand: 27.10.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus