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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

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