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Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen Sie dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Füllen Sie das Formular mit der Ausfüllhilfe VIDEX online aus, drucken es aus und reichen es persönlich ein bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einem Dienstleister.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum ein Visum. Bei einem Kurzaufenthalt können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten, wie zum Beispiel Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada oder Australien, besteht keine Visumpflicht. Eine vollständige Länderliste mit der Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wenn Deutschland Ihr einziges Reise- oder Hauptreiseziel im Schengen-Raum ist, können Sie das Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dazu gehören Botschaften und Konsulate. Dasselbe gilt, wenn Sie kein Hauptreiseziel haben, aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einreisen möchten.
Welche Botschaft oder welches Konsulat für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In einigen Ländern hat Deutschland keine Auslandsvertretung oder die Auslandsvertretung bearbeitet keine Visumanträge. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der jeweiligen Auslandsvertretung, wo Sie Ihren Visumantrag stellen können.
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie die Gründe für Ihre Reise angeben, zum Beispiel:
Informationen zu den für einen Visumantrag erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Die Visumgebühr wird in jedem Fall erhoben, auch dann, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Wenn der Visumantrag beim Dienstleister der Auslandsvertretung eingereicht wird, erhebt dieser zusätzlich ein Dienstleistungsgebühr. Wenn ein Visumerleichterungsabkommen gilt, kann die Visumgebühr geringer ausfallen. In bestimmten Fällen kann die Visumgebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Gebühr: 90 EUR
Vorkasse: ja
Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gilt eine ermäßigte Visumgebühr. Die Visumgebühr wird in jedem Fall fällig, auch dann, wenn Ihr Antrag auf ein Visum abgelehnt wird. Wenn der Visumantrag beim Dienstleister der Auslandsvertretung eingereicht wird, erhebt dieser zusätzlich ein Dienstleistungsgebühr. In manchen Visumerleichterungsabkommen sind Kinder zwischen 6 und 12 Jahren von der Visumgebühr befreit. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Gebühr: 45 EUR
Vorkasse: ja
In bestimmten Fällen fällt keine Gebühr für ein Visum an. Hierzu zählen Visa für: • Kinder unter 6 Jahren • Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen • Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden • Forschende bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz Außerdem fallen keine Gebühren an, wenn Sie ein noch gültiges Visum übertragen lassen möchten. Wenn Ihr bisheriges Reisedokument keine freien Seiten mehr hat und Sie deshalb ein neues Reisedokument benötigen, können Sie Ihr Visum mit unveränderter Gültigkeitsdauer kostenfrei in das neue Dokument übertragen lassen.
Personen einiger Berufsgruppen können von der Visumpflicht ausgenommen sein, zum Beispiel:
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.