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Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und persönlich bei der zuständigen Stelle einreichen
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ein Visum. Im Bereich Rechtsgrundlagen finden Sie die Verordnung inklusive des Anhangs I.
Wenn Deutschland Ihr einziges Reiseziel oder Hauptreiseziel (im Schengen-Raum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen; dasselbe gilt, falls kein Hauptreiseziel besteht, sie aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einzureisen beabsichtigen.
Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.
Das Visum berechtigt grundsätzlich zu Aufenthalten von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte.
Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang II der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum.
In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:
Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.
Gebühr: 80 EUR
Ermäßigte Visumgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Bei Geltung eines Visumerleichterungsabkommens gegebenenfalls geringere Gebühren. In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden. Bei Antragseinreichung bei einem Dienstleister erhebt dieser einer Service-Gebühr.
Gebühr: 40 EUR
Gebührenfrei für: Kinder unter 6 Jahren Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden Forschende bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz "Ersetzen" eines alten, noch gültigen Visums in einem "vollen" Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Personen, die in Artikel 6 der EU-Visa-Verordnung aufgeführt sind (beispielsweise Inhaber von Diplomatenpässen, ziviles Flug- oder Schiffspersonal).
Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.