Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,
Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Anträge auf Auskunft können stellen:
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen:
Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Persönliche Antragstellung:
keine
keine
2 bis 3 Kalenderwochen