Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
84518 Garching a.d.Alz
Postfach 1160
84514 Garching a.d.Alz