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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrMittwoch Online-Termine verfügbar: Zum Terminbuchungsportal
Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal
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