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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
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Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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