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Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.
Im Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen:
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit:
Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.
Zuwendungsempfänger sind
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.
Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzureichen. Das StMGP prüft den Antrag fachlich. Das Zuwendungsverfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) durchgeführt.
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.