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Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Nähere Angaben zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der Internetseit des Amtsgerichts Regensburg.
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
93066 Regensburg