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Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich.
Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.
Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Region das Vorhaben durchgeführt werden soll. Sofern das Vorhaben in mehreren Regierungsbezirken umgesetzt werden soll, ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Region der Antragsteller seinen Sitz hat. Für Vorhaben aus dem Bereich Bildung (Projekte bei denen nicht die Präsentation/Vorführung von Kultur und kulturelle Darbietungen vor Publikum im Vordergrund stehen, wie z.B. bei Theaterstücken, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen, sondern die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher kultureller Themen, wäre der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ einschlägig.
Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
Projektkosten
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern; grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Vorhaben in München und Nürnberg.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Anträge sind auf der Online-Plattform bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge vor und legen sie zur Entscheidung dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. für Wissenschaft und Kunst vor.
Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober online für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Entscheidung über Anträge zum Kunst-Kulturfonds fällt
Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.
Es besteht eine Förderbeschränkung für Kunst-Projekte in München und Nürnberg, hierfür steht der Kulturfonds nicht offen.Der Freistaat Bayern vergibt über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Zuwendungen für Projekte im Bereich der nichtstaatlichen Museen.