Logo Bayernportal

Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Ansprechpartner - Stadt Rehau

Einwohnermelde-, Gewerbe- und Marktwesen

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.