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Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vielfach sind historische Schriften, Unterlagen und Bücher in Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts werden Ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Schriftguts finanziell unterstützt.
Sie können eine Förderung von EUR 5.000 bis zu EUR 200.000 bekommen, wenn
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Die Höhe der Förderung Ihres Projekts hängt von der Finanzierungsart Ihrer Einrichtung ab:
Förderfähige Kosten sind:
Nicht förderfähige Kosten sind:
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesministerium ein. Nach positiver Prüfung reicht dieses den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) weiter. Der Fachbeirat der KEK spricht eine Empfehlung über förderfähige Projekte aus, der Förderbeschluss erfolgt abschließend über die BKM. Die KEK übernimmt die Bearbeitung und Prüfung des Projekts und des nach Projektende abzuliefernden Projektberichts.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:
Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
keine
Antragstellung:
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.