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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Stadt Freilassing

Stadtwerke

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

montags bis freitags 7 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs 12.45 bis 16.30 Uhr und donnerstags 12.45 bis 16.45 Uhr

Hausanschrift

Aumühlweg 18
83395 Freilassing

Postanschrift

Aumühlweg 18
83395 Freilassing