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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Moosinning

Gemeinde Moosinning

Hausanschrift

Erdinger Str. 30a
85452 Moosinning

Postanschrift

Erdinger Str. 30a

85452 Moosinning

Telefon

+49 8123 9302-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales