Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neuhaus a.Inn

Gemeinde Neuhaus a.Inn

Hausanschrift

Klosterstr. 1
94152 Neuhaus a.Inn

Postanschrift

Klosterstr. 1

94152 Neuhaus a.Inn

Telefon

+49 8503 9111-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales