Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Kirchroth

Gemeinde Kirchroth

Hausanschrift

Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth

Postanschrift

Regensburger Str. 22

94356 Kirchroth

Telefon

+49 9428 9410-0

Webseite

www.kirchroth.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales