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Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit für Beamtinnen/Beamte des Freistaates Bayern

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern muss beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 53 – Gesundheit

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