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Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
In diesem Formular können Sie begründen, warum mit der Ausführung des Vorhabens vorzeitig beginnen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall so konkret wie möglich. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Online-Antragsverfahren hoch.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
In diesem Formular können Sie begründen, warum mit der Ausführung des Vorhabens vorzeitig beginnen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall so konkret wie möglich. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Online-Antragsverfahren hoch.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.
Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie
eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.
Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Förderung online beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.
Es fallen keine Kosten an.
Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.
Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.
Wenn Sie in Ihrem Kino Filme zeigen, müssen Sie Ihren Umsatz- und Besucherzahlen melden und ab einem bestimmten Umsatz eine Filmabgabe bezahlen.
Wenn Sie in die Modernisierung oder Verbesserung von Kinos oder in Kinoneubauten investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie in Werbezeiten für Ihren Kinofilm im Fernsehen und im Radio erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Medialeistung beantragen.
Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.