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Die Befähigung für das Lehramt an Realschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
                        Arcisstr. 21 
                        80333 München
                      
80290 München
                        Universitätsstr. 2 
                        86159 Augsburg
                      
86135 Augsburg
                        Kapuzinerstr. 16 
                        96047 Bamberg
                      
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
                        Universitätsstr. 30 
                        95447 Bayreuth
                      
95440 Bayreuth
                        Schloßplatz 4 
                        91054 Erlangen
                      
Postfach 3520
91023 Erlangen
                        Geschwister-Scholl-Platz 1 
                        80539 München
                      
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
                        Innstr. 41 
                        94032 Passau
                      
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
                        Universitätsstr. 31 
                        93053 Regensburg
                      
93040 Regensburg
                        Sanderring 2 
                        97070 Würzburg
                      
Sanderring 2
97070 Würzburg
                        Ostenstraße 26 
                        85072 Eichstätt
                      
85071 Eichstätt
                        Arcisstr. 12 
                        80333 München
                      
Arcisstr. 12
80333 München
                        Hofstallstr. 6-8 
                        97070 Würzburg
                      
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Das Studium für das Lehramt an Realschulen umfasst
Die Befähigung für das Lehramt an Realschulen können Sie auf folgende Weise erwerben:
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.