Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donaupark 12
93309 Kelheim
Donaupark 12
93309 Kelheim