Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
97067 Würzburg