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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing